Die Zeit vergeht wie im Flug, und Weihnachten steht schon bald vor der Tür. Für viele bedeutet dies, dass es höchste Zeit wird, sich um wichtige Steuerthemen zu kümmern. Besonders als Selbstständiger gibt es noch bis zum Jahresende die Möglichkeit, von einem besonderen Steuerbonus zu profitieren – dem Inflationsausgleichsbonus. Doch wie kannst du als Selbstständiger diesen Vorteil nutzen, auch wenn du nicht in einer GmbH angestellt bist? Die Antwort liegt in der Anstellung deines Partners.

Was ist der Inflationsausgleichsbonus?

Der Inflationsausgleichsbonus ist ein Steuerfreibetrag in Höhe von 3.000€, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis spätestens 31. Dezember 2024 steuerfrei auszahlen können. Dies wurde eingeführt, um die Auswirkungen der gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation abzufedern. Arbeitnehmer profitieren davon, weil sie die 3.000€ direkt steuerfrei erhalten. Selbstständige ohne GmbH oder ohne Angestellte können diesen Bonus jedoch nicht direkt nutzen.

Doch es gibt einen cleveren Weg, wie auch Selbstständige diesen Vorteil indirekt nutzen können: Indem du deinen Partner offiziell in deinem Unternehmen anstellst. Dadurch kannst du deinem Partner monatlich bis zu 538€ steuerfrei auszahlen, deine Steuerlast senken und gleichzeitig das Gehalt deines Partners wieder in eure gemeinsame Haushaltskasse fließen lassen.

Mehr Informationen zum Inflationsausgleichsbonus findest du hier

Wie funktioniert die Anstellung des Partners?

Wenn du deinen Partner offiziell in deinem Unternehmen anstellst, kann er oder sie dir als Mitarbeiter in deinem Geschäftsalltag unterstützen. Diese Anstellung bietet dir die Möglichkeit, deinem Partner monatlich bis zu 538€ steuerfrei zu zahlen, während du deine Steuerlast durch den verringerten zu versteuernden Gewinn reduzierst. Gleichzeitig bleibt das Einkommen in eurer Haushaltskasse.

Wie du das konkret umsetzt, findest du in einer detaillierten Anleitung von meiner Kundin Christine: Zur Checkliste von Christine

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anstellung deines Partners:

  • Definiere sinnvolle Aufgaben für deinen Partner: Dein Partner muss offiziell Aufgaben in deinem Unternehmen übernehmen. Diese Tätigkeiten müssen nachweisbar und sinnvoll sein. Eine Anstellung „auf dem Papier“ wird nicht akzeptiert – dein Partner muss wirklich arbeiten, und das sollte dokumentiert werden.
  • Führe einen Stundennachweis: Du musst die Arbeitsstunden deines Partners dokumentieren, z. B. in einer Excel-Tabelle. Diese Nachweise können bei einer Steuerprüfung wichtig sein.
  • Sozialabgaben: Bei einem steuerfreien Gehalt von 538€ fallen zusätzlich etwa 180€ Sozialabgaben an. Das mag im ersten Moment wie ein Nachteil wirken, aber wenn dein Steuersatz über 30% liegt, sparst du durch diese Regelung mehr Steuern, als du an Sozialabgaben zahlst.

Hier findest du einen Steuerrechner, um deinen Steuersatz zu berechnen

Mini-Job für den Partner – Was du wissen solltest

Eine weitere Möglichkeit, deinen Partner steuerlich zu begünstigen, ist die Anstellung als Mini-Jobber. Ein Mini-Job ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer monatlich maximal 538€ verdient und dafür keine Steuern zahlen muss.

Kannst du deinen Partner als Mini-Jobber einstellen?

Ja, du kannst deinen Partner als Mini-Jobber in deinem Unternehmen einstellen. Auch in diesem Fall muss dein Partner echte Aufgaben übernehmen und die Arbeitszeit nachweisen können. Beachte, dass auch bei einem Mini-Job Sozialabgaben anfallen (insgesamt ca. 30% des Gehalts), die jedoch in der Regel vom Arbeitgeber getragen werden. Der Vorteil: Der Mini-Job ist für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Kann dein Partner woanders arbeiten?

Ja, auch wenn dein Partner bereits eine andere Beschäftigung hat, kann er zusätzlich in deinem Unternehmen als Mini-Jobber tätig sein. Der Mini-Job darf jedoch nicht die monatliche Grenze von 538€ überschreiten, und es muss sich um eine klare, abgrenzbare Tätigkeit handeln.

Mehr Informationen zum Mini-Job findest du hier

Rechenbeispiel: Lohnt sich die Anstellung des Partners?

Um zu veranschaulichen, wie sich die Anstellung deines Partners auf deinen Gewinn und die Steuerlast auswirkt, nehmen wir folgendes Rechenbeispiel an:

Angenommen, du bist Selbstständiger und erzielst in deinem Online-Business einen Jahresumsatz von 100.000€. Dein Gewinn beträgt 50.000€.

Ohne Anstellung deines Partners:

  • Zu versteuernder Gewinn: 50.000€
  • Einkommenssteuer (bei einem Steuersatz von 30%): 15.000€
  • Gewerbesteuer: 2.677,50€
  • Übriger Gewinn: 32.322,50€

Mit Anstellung deines Partners (538€ pro Monat und 3.000€ Einmalzahlung):

  • Zu versteuernder Gewinn: 45.926€ (nach Abzug der Einmalzahlung von 3.000€ und drei Monatsgehältern à 538€)
  • Einkommenssteuer: 13.777,80€
  • Gewerbesteuer: 2.249,73€
  • Übriger Gewinn: 29.898,47€

Da das Gehalt deines Partners in eure Haushaltskasse fließt, erhöht sich der tatsächlich verbleibende Gewinn auf 34.512,47€. Damit profitierst du nicht nur von einer geringeren Steuerlast, sondern bringst auch zusätzliches Einkommen in die Familie ein.

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer findest du hier

So berechnest du deinen steuerlichen Vorteil

Um deinen steuerlichen Vorteil zu berechnen, solltest du die folgenden Schritte beachten:

  1. Ermittle deinen zu versteuernden Gewinn: Dein Gewinn ist der Umsatz deines Unternehmens abzüglich aller Betriebsausgaben (inklusive Gehälter, die du zahlst). Diesen Gewinn kannst du z. B. mithilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermitteln.
  2. Berechne deine Einkommenssteuer: Nutze einen Einkommenssteuerrechner, um die Einkommenssteuer basierend auf deinem zu versteuernden Gewinn zu berechnen. Hier findest du einen Einkommenssteuerrechner
  3. Berechne die Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer wird je nach Gemeinde berechnet. Der Freibetrag für Selbstständige liegt bei 24.500€. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde besteuert. Hier findest du einen Gewerbesteuerrechner

Zusätzliche Steuervorteile: Firmenhandy und Firmenlaptop

Wenn du deinem Partner als Angestelltem ein Firmenhandy oder einen Firmenlaptop zur Verfügung stellst, kannst du diese Ausgaben als Betriebskosten absetzen und deinen zu versteuernden Gewinn weiter senken. Dies verringert deine Steuerlast zusätzlich und verbessert gleichzeitig die Arbeitsbedingungen in deinem Unternehmen.

Hier erfährst du mehr über die steuerlichen Vorteile von Firmenhandys und -laptops

Disclaimer: Keine Steuerberatung

Bitte beachte, dass ich keine Steuerberaterin bin und dieser Artikel keine individuelle steuerliche Beratung darstellt. Für deine persönliche Situation und konkrete steuerliche Fragen empfehle ich dir, einen Steuerberater zu konsultieren.

Fazit: Jetzt aktiv werden und Steuern sparen

Die Anstellung deines Partners bietet dir als Selbstständiger viele Vorteile: Du kannst Steuern sparen, deinen Gewinn optimieren und gleichzeitig steuerfrei Zahlungen an deinen Partner leisten. Mit dieser Strategie profitierst du nicht nur steuerlich, sondern auch finanziell, indem du das Gehalt deines Partners wieder in die Haushaltskasse einfließen lässt.

Hier findest du eine Checkliste für die Anstellung deines Partners

Nutze diese Möglichkeit, um das Beste aus deiner Selbstständigkeit herauszuholen und gleichzeitig den finanziellen Vorteil für deine Familie zu maximieren.

Wie stehst du zu diesem Thema? Hast du bereits darüber nachgedacht, deinen Partner einzustellen, oder hast du schon Erfahrungen damit gemacht? Hinterlasse gerne einen Kommentar und teile deine Gedanken oder Fragen! Ich freue mich auf den Austausch.

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